Hufpfleger-/in FBA

Eine FBA-Bewilligung (Fachberufliche Bewilligung) ist seit 2017 für Hufpfleger und Hufbearbeiter vorgeschrieben. Das Veterinäramt erlaubt damit das gewerbsmässige Anbieten der Hufpflege sowie die Hufbearbeitung für Equiden. Dementsprechend ein solides und geprüftes Fachwissen wird verlangt für die fachgerechte Bearbeitung der Hufe eines Barhufpferdes. Das Wissen dazu muss in einer anerkannten Ausbildungsstätte erworben werden. Pferdebesitzer wissen somit, dass er/sie

  • über ausreichend praktische Arbeit unter Begleitung und Anleitung eines FBA-Bewilligten Hufpflegers sowie Hufbearbeiters verfügt.
  • in seinem Spezialgebiet Huf ausgebildet ist.
  • weiss, wie er mit Schmieden, Tierärzten und Therapeuten zusammenarbeitet.
  • Kenntnisse in Pferdehaltung, -umgang sowie -fütterung hat.
  • über Anatomie und Krankheiten in Bezug auf den Bewegungsapparat, beispielsweise den Hufen bescheid weiss.
  • das Tierschutz- und ferner auch das Seuchengesetz kennt.

Viele unserer Hufpfleger-/innen bieten ihren Dienst auch in mehreren Bezirken oder Kantonen an.

Hufschmied aus Zürich.Zürich

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