«Reiterin verletzt, Pferd tot: Ausritt im Dunkeln endet tragisch» titelte die Pferderevue am 18.11.2019. Zu dem schweren Unfall sei es gekommen, weil eine ganze Reitergruppe unbeleuchtet im Dunkeln unterwegs gewesen sei.
Selbstverständlich kann darüber gestritten werden, ob überhaupt im Dunkeln ausgeritten werden soll, oder nicht. Ein Ausritt im Dunkeln bedeutet eine grosse Verantwortung für den Reiter. Oft müssen Strassen überquert werden, um mit dem eigentlichen Ausritt beginnen zu können. Fest steht, dass ohne Beleuchtung unterwegs zu sein gesetzeswidrig, fahrlässig und egoistisch ist. Egoistisch den anderen Verkehrsteilnehmern, dem Pferd und allen Angehörigen gegenüber.
Gemäss einer älteren Sicherheitsanalyse der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu geschehen zwar nur ca. 3% aller Pferdesportunfälle in der Schweiz im Strassenverkehr, aber bei jährlich knapp 8’000 verletzten Personen sind das immer noch ca. 240 Ereignisse.
Der Reiter und der Führer eines Tieres …
Die einzigen gesetzlichen Bestimmungen betreffend Beleuchtung finden sich im Art. 53 Abs. 2 der Verkehrsregelnverordnung (VRV: 741.11): Nachts und wenn die Witterung es erfordert, hat der Reiter und der Führer eines Tieres wenigstens auf der dem Verkehr zugewendeten Seite ein von vorne und hinten sichtbares, nicht blendendes gelbes Licht zu tragen. Das Reittier ist zudem mit rückstrahlenden Gamaschen zu versehen. Bei Reiterkolonnen und Tiergruppen muss wenigstens links vorne und hinten ein gelbes Licht verwendet werden.
Wir wissen nicht wie es euch geht, aber wir finden, dass das nicht ausreicht. Obschon mit dem Minimum ausgerüstet, wird man unter Umständen erst sehr spät als Pferd-Reiter-Paar erkannt. Seit kurzem bieten wir daher beschriftete Leuchtwesten/Warnwesten an, die euch dabei helfen sollen frühzeitig erkannt zu werden.
Was in der Dunkelheit natürlich auch nicht schadet ist ein Reithelm mit einer Stirnlampe und eine reflektierende Ausreitdecke. Dadurch wird das Pferd noch besser wahrgenommen und seine ganze Breite ist optimal sichtbar.
Hinterlasst uns einen Kommentar, wenn ihr findet, dass es noch einen unverzichtbaren Schriftzug geben muss auf den Leuchtwesten, an den wir nicht gedacht haben.
Warnwesten |Leuchtwesten
- Warnweste “Vorsicht sprunghaft”CHF 25.50
- Warnweste “Bitte Abstand halten!”CHF 25.50
- Warnweste “Achtung Pferd”CHF 25.50
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3 Kommentare.
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